Der Uhrmacher

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Artikel ID DB0290

Titel

Der Uhrmacher

Beschreibung

Darstellung eines Uhrmachers

Zeit

ca. 1870

Stecher

Rapin de Thoyras Paul (1661-1725)

Paul de Rapin de Thoyras (1661 - 1725), Sieur von Thoyras (und daher Thoyras de Rapin genannt), war ein französischer Historiker, der unter englischer Schirmherrschaft schrieb. Als Sohn von Jacques de Rapin, einem Avocat in Castres (Tarn), wurde er an der Evangelischen Akademie von Saumur ausgebildet und 1679 Anwalt, trat aber bald darauf in die Armee ein. Die Aufhebung des Edikts von Nantes im Jahre 1685 und der Tod seines Vaters führten ihn nach England, Da er dort jedoch keine Arbeit finden konnte, ging er in die Niederlande, wo er sich in einer Gesellschaft französischer Freiwilliger in Utrecht einschrieb, die von seinem Cousin Daniel de Rapin kommandiert wurde. Er begleitete Wilhelm III. 1688 nach England und nahm während des Williamitenkrieges in Irland an der Belagerung von Carrickfergus und der Schlacht am Boyne teil und wurde bei der Belagerung von Limerick (1690) verwundet. Bald darauf wurde er zum Kapitän befördert; 1693 trat er jedoch zurück, um dem Sohn des Earl of Portland Tutor zu werden. Nachdem er mit dem Jungen gereist war, ließ er sich mit seiner Familie (er heiratete Marie-Anne Testart 1699) in Holland nieder, zuerst in Den Haag, dann 1707 in Wesel.

Historische Beschreibung

Im Griechenland der klassischen Zeit war die Handwerkskunst (téchnai banausikaí, daher auch unser heutiges Wort „Banause“) insbesondere in den größeren Poleis nicht besonders hoch angesehen. Sein Hauptargument gegen das Handwerk ist die Arbeit im Inneren einer Werkstatt. Im weitgehend bäuerlich geprägten Frühmittelalter spielten die sich später spezialisierenden Handwerkstätigkeiten wie die Verarbeitung von Nahrungsmitteln, die Herstellung von Textilien oder das Fertigen von Geräten und Bauten aus Holz noch eine verschwindend geringe Rolle gegenüber der häuslichen Eigenproduktion. Spezielle Arbeitstechniken, wie Bronzeguss, Malerei und Bildhauerei, waren an Klöster gebunden. Erst im Hochmittelalter und mit der Städtebildung erhielten urbane Zentren ihre antike Bedeutung zurück. Die hergestellten Waren wurden auf Märkten feilgeboten oder in Werkstätten und Läden ausgestellt und verkauft. Eine Ausnahmerolle spielten Baumeister und Steinhauer, die, von einer (Kirchen-)Bauhütte zur nächsten ziehend, über territoriale Grenzen hinweg Fertigkeiten, Innovationen und Stilentwicklungen verbreiteten. Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert nahmen die berufsständischen Regelungen, zum Beispiel zur Lehrzeit, zum Lehrgeld, dem Gesellenstück, der Walz oder der Meisterprüfung mit dem Ansteigen der Komplexität der Berufskonzepte und der fortschreitenden Spezialisierung weiter zu. Die zeitgenössische Ständeliteratur verzeichnete die wichtigsten Handwerke, Verrichtungen, Arbeitsgegenstände und Arbeitsmittel. Wandernde Gesellen erlernten, überlieferten und verbreiteten unterschiedliche Arbeitstechniken. Arbeitszeugnisse der Handwerker waren häufig kalligraphisch kunstvoll ausgestaltete Handwerkskundschaften. Handwerk hatte sprichwörtlich einen goldenen Boden. Berufswahl erfolgte zumeist standesgemäß nach der Ständeordnung. Frauen, Juden, unehelich geborenen Menschen und Nachkömmlingen von sogenannten Ehrlosen blieb der Zugang zu traditionellen Handwerken häufig verwehrt. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedürfnisse, der Entwicklung bestimmter Technologien und dem Zeitgeschmack blühten zusätzlich zu den traditionellen Handwerksberufen wie Fleischer oder Goldschmied neue Berufe wie Buchdrucker, Kupferstecher, Orgelbauer oder Perückenmacher auf. Angeregt durch die Französische Revolution und die dann einsetzende Industrialisierung setzte sich im Europa des 19. Jahrhunderts schließlich langsam die Gewerbefreiheit durch, die jedem Bürger das Recht zubilligte, ein Handwerk eigener Wahl auszuüben. 1810 wurde die Gewerbefreiheit in Preußen eingeführt, später, am 21. Juni 1869, wurde die Gewerbefreiheit per Reichsgesetz weiter ausgedehnt. Jeder Bürger war nun berechtigt, einen Handwerksbetrieb zu gründen. 1897 und 1908 wurde die Gewerbeordnung schließlich novelliert; sie wird heute allgemein als Fundament des dualen Systems der Berufsausbildung betrachtet.

Größe (cm)14,5 x 13,5
ZustandPerfekt, dem Alter entsprechend
Koloritkoloriert
TechnikHolzstich

Nachdruck:

16.50 €

( Ein Nachdruck kann auf Anfrage individuell bestellt werden. )